ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON

transmovia – Markus Scherreik
https://www.transmovia.com
Stand 08-2020

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Präambel

Die Firma transmovia – Markus Scherreik betreibt eine Vermittlungszentrale zur Vermittlung und Besorgung von Beförderungen Logistik- und Transportleistungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland sowie von und nach dem Ausland. Die Vermittlung, Ausführung und Fakturierung der Transporte unterliegen den jeweils in der aktuellen Fassung gültigen Vertragsbedingungen für den Güterkraftverkehrs- und Logistikunternehmer (VBGL) soweit nicht die nachfolgenden Regelungen hiervon abweichen. Von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Firma transmovia dies ausdrücklich schriftlich anerkennt.

Die Beförderung erfolgt durch Frachtführer sowie selbständige Transportunternehmen, die der Firma transmovia angeschlossen, vertraglich verbunden oder durch die Firma transmovia ausgewählt wurden. Die Auswahl der Transportunternehmen erfolgt mit der größtmöglichen Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Die Firma transmovia behält sich für einzelne Transporte ein Selbsteintrittsrecht vor, das heißt, sie kann diese Transporte gegebenenfalls selbst ausführen. Bei allen Tätigkeiten der Firma transmovia liegen die gesetzlichen Bestimmungen zugrunde.

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Geltungsbereich und Anbieter

2.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma transmovia (AGB) gelten, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, für alle Tätigkeiten der Firma transmovia über die Vermittlung der Beförderung von Gütern, gleichgültig ob Fracht-, Speditions-, Lagerverträge oder sonstige üblicherweise zum Transport/Speditionsgewerbe gehörenden Geschäfte betroffen sind. Im Übrigen wird ergänzend auf die gesetzlichen Bestimmungen im 4. Abschnitt des Handelsgesetzbuches (HGB) verwiesen. Ferner findet das „Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR)“ für die grenzüberschreitende Besorgung der Beförderung innerhalb Europas sowie zwischen den Vertragsstaaten der CMR Anwendung. Weiterhin gelten ergänzend im internationalen Luftfrachtverkehr im Rahmen seines Geltungsbereichs die Regeln des „Warschauer Abkommens (WA)“ in der Fassung von Den Haag 1955 und bei internationalen Bahntransporten der Vertrag über die einheitlichen Rechtsvorschriften bei internationalen Eisenbahnbeförderungen (CIM). Darüber hinaus finden die „Allgemeinen deutschen Spediteurbedingungen“ (ADSP) – jeweils in der neuesten Fassung – jeweils ergänzend Anwendung. Alle Aufträge, auch von Nichtkaufleuten, werden ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Vereinbarungen erbracht. Hiervon abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

2.2 Abweichende AGB des Auftraggebers werden zurückgewiesen.

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Auftrag und Informationspflichten des Auftraggebers

3.1 Aufträge sind formlos gültig. Die Beweislast für den Inhalt sowie die richtige und vollständige Übermittlung trägt, wer sich darauf beruft.

3.2 Der Auftraggeber unterrichtet die Firma transmovia bei Auftragserteilung von allen wesentlichen, die Durchführung der Beförderung beeinflussenden Faktoren, wie z.B. einzuhaltende Termine, Gewicht, Menge, Umfang, Werthaltigkeit der Güter, sowie technische Anforderungen an das Fahrzeug und evtl. erforderlichen Zubehör oder Lademittel bzw. Lademitteltausch. Die Auftragserteilung erfolgt telefonisch, per Fax, per E-Mail, per Preisrechner unserer Website oder via Auftraggeber-Portal.

3.3 Der Firma transmovia ist es freigestellt, Unternehmen für den Transport (inkl. Abholung, Zustellung und eventueller Verzollung) frei auszuwählen. Ansprechpartner für den Absender ist in jedem Fall immer die Firma transmovia. transmovia teilt dem Absender/Auftraggeber auf schriftliche Anfrage den ausführenden Dienstleister (Forwarder) für den Transport mit.

3.4 Hinsichtlich der Werthaltigkeit der Güter verpflichtet sich der Auftraggeber Sendungswerte von über € 5.000,00 der Firma transmovia vorher anzumelden.

3.5 Der Auftraggeber hat insbesondere mitzuteilen, ob es sich bei der Sendung handelt um: – Gefahrgut – Brief im Sinne des Postgesetzes (adressierte schriftliche Mitteilung) – Geld, Wertpapiere oder Kostbarkeiten, Kunstgegenstände, Wertzeichen u.ä. – leicht verderbliche Güter – lebende Tiere und Pflanzen.

3.6 Soll gefährliches Gut befördert werden, so hat der Auftraggeber der Firma transmovia bei Auftragserteilung schriftlich oder in sonst lesbarer Form die genaue Art der Gefahr und, soweit erforderlich, zu ergreifende Vorsichtsmaßnahmen mitzuteilen. Ist der Auftraggeber Verbraucher, hat er die Firma transmovia über die von seinem Gut ausgehende Gefahr allgemein zu unterrichten.

3.7 Die Firma transmovia ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber gemachten Angaben nachzuprüfen oder zu ergänzen.

3.8 Wird eine Fahrt ohne Verschulden des Transporteurs storniert, so ist die Firma transmovia berechtigt, eine Stornogebühr nach geleistetem Aufwand (Planung, Teilanfahrt etc.) zu berechnen.

3.9 Die Verpflichtung des Frachtführers aus dem Beförderungsvertrag umfasst keine Gestellung von Ladehilfsmitteln und Packmitteln, insbesondere keine Gestellung von Paletten. Soll ein Palettentausch erfolgen, so ist diese Vereinbarung gesondert schriftlich zu treffen. Der Palettentausch ist eine eigenständige zusätzliche Dienstleistung des Frachtführers, die mit dem Frachtentgelt nicht abgegolten und besonders zu vergüten ist. Der Vertrag über die Beförderung von palettiertem Gut ist mit der Auslieferung beim Empfänger erfüllt. Die Rücklieferung leerer Paletten erfolgt nur, wenn darüber ein gesonderter Beförderungsvertrag abgeschlossen wird. Ebenso verhält es sich mit verpackten Waren, Maschinen oder dergleichen. Der Fahrer nimmt keine Verpackungsmaterialen wieder mit.

3.10 Der Fahrer ist berechtigt, beim Auftraggeber bzw. bei der Lieferanschrift zuständigen Person eine Auftragsbestätigung mit Stempel und Unterschrift zu verlangen. Verweigert der Auftraggeber diese Auftragsbestätigung, so ist der Fahrer berechtigt, ein Zurückhaltungsrecht an der Sendung auszuüben, bis das Beförderungsentgelt für diesen Transport entrichtet worden ist.

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Gegenstand Transportvermittlung/Besorgung

4.1 Befördert werden alle Güter und Sendungen, sofern sie nicht unter die Beförderungsausschlüsse gem. den Ziffern 6 fallen.

4.2 Dem Auftraggeber obliegt die handelsübliche bzw. beanspruchungsgerechte Verpackung und Kennzeichnung der Sendung (z.B. für LKW, Luft, See und Umschlag). Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Sendung so zu verpacken, dass sie insbesondere vor Verlust und
Beschädigung geschützt ist und dass auch den ausführenden Transportunternehmen und Dritten keine Schäden entstehen.

Aus abwicklungstechnischen Gründen müssen sendungsbegleitende Unterlagen z.B. Rechnungen, Lieferscheine, Zolldokumente unmittelbar und sicher an der Ware befestigt sein.

Sollte die in Auftrag gegebene Leistung nicht den tatsächlichen Gegebenheiten oder Erfordernissen entsprechen oder das angegebene Gewicht nicht korrekt sein, kann die Firma transmovia bzw. deren Forwarder den Frachtbrief entsprechend korrigieren und die resultierende Rechnung jederzeit entsprechend ändern bzw. ergänzen. Dies gilt auch, wenn das Volumengewicht höher als das tatsächliche Gewicht ist. Zur Abrechnung kommt immer das höhere Gewicht.

4.3 Die Beförderung über Kurier- und Speditionsnetzwerke – hierzu gehören folgende Serviceleistungen: Overnight, Expressfracht, Cargo-Service, Day-Service, Sammelfahrt und internationaler Versand – durch die Firma transmovia erfordert eine Verpackung, die das Gut auch vor Beanspruchung durch automatische Sortieranlagen und mechanischen Umschlag ausreichend schützt.

4.4 Nur durch einzelvertragliche Regelung kann von der Verpackungs- und Kennzeichnungspflicht des Auftraggebers abgesehen werden. Eine Haftung der Firma transmovia für die einzelvertraglich übernommene Verpackungs- und Kennzeichnungspflicht besteht jedoch nur, soweit ihr Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.

4.5 Bei der Besorgung/Vermittlung der Beförderung von Sendungen, die dem Beförderungsausschluss gem. Ziffer 6.1 unterliegen, kann ausschließlich abgewichen werden, wenn die Firma transmovia der Besorgung/Vermittlung der Beförderung vorher einzelvertraglich, ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Die Übernahme von gem. Ziffer 6.1 ausgeschlossenen Gütern, z.B. mit Quittung auf dem Frachtpapier, stellt keinen Verzicht auf den Beförderungsausschluss dar. Des Weiteren ist die einzelne Zustimmung keine Zustimmung für Folgeaufträge.

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Laufzeiten

5.1 Die Laufzeit bzw. Transitzeit wird jeweils von transmovia speziell für jeden einzelnen Auftrag ermittelt. Die von transmovia genannten und angegebenen Lauf- und bzw. Transitzeiten sind keine verbindlichen (garantierten) Lieferfristen, sondern durchschnittliche Erfahrungswerte. Alle Laufzeitangaben sind Richtzeiten und grundsätzlich ohne rechtliche Gewähr. Dies gilt insbesondere für den internationalen Versand. Die angegebenen Transitzeiten sind keine verbindlichen Lieferfristen, sondern durchschnittliche Erfahrungswerte bzw. Richtzeiten.

Die Firma transmovia haftet nicht für Schäden, Verlust oder sonstige Ansprüche infolge von Sendungsverzögerungen bzw. Lieferfristüberschreitungen.

5.2 Die Übernahme und Ausführung eines Auftrags erfolgt, sobald es die Verkehrslage und die Disposition der einzelnen Kuriertransportmittel gestattet. Mit der Übernahme des Beförderungsgutes beginnt der Lauf der Lieferfrist.

5.3 Bei Nichtzustellbarkeit verlängert sich die Ablieferungsfrist um mindestens jeweils einen Werktag.

5.4 Die Firma transmovia haftet nicht für solche Unterbrechungen der Beförderung oder Störung der Serviceleistungen, die aufgrund höherer Gewalt oder aus sonstigen, nicht im Verantwortungsbereich der transmovia liegenden Ursachen (z.B. Streiks, Aussperrung, Kriegshandlungen, Unwetter, straßenverkehrsbedingte Störungen etc.) eintreten.

5.5 Die Firma transmovia haftet nicht für Schäden, Verlust oder sonstige Ansprüche infolge von Sendungsverzögerungen.

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Beförderungsausschluss

6.1 Von der speditionellen Behandlung ausgeschlossen sind nicht handelsüblich oder nicht beanspruchungsgerecht verpackte Güter, verderbliche Güter, lebende Tiere, radioaktive Stoffe, sterbliche Überreste, temperaturgeführte Güter, Zollgut und Carnetware, Schusswaffen im Sinne des § 1 Waffengesetz, Waren von besonderem Wert, wie z.B. Geld, Kreditkarten, Gold, Edelmetalle, Schmuck, Halbedelsteine, Edelsteine, Münzen, Kunstgegenstände, Wertzeichen, Wertpapiere u.ä., Güter deren Inhalt Nachteile für andere Güter oder sonstige Gegenstände, Tiere oder Personen zufolge haben können, Gefahrgüter, bei Auslandsverkehren, Güter, deren In- oder Export nach den Richtlinien der jeweiligen Länder verboten sind. Für Güter die besondere Sicherheitsvorkehrungen oder Genehmigungen benötigen, müssen vorab besondere schriftliche Vereinbarungen mit transmovia getroffen werden, damit z.B. der Inhalt von gefährlichen Gütern mit Gefahrenpotential nach ADR oder IATA (International Air Transport Associaton) oder einer zuständigen Behörde oder anderen Organisation als Gefahrgut oder als verbotene oder nur unter bestimmten Auflagen zulässiger Sendungsinhalt eingestuft ist.

Güter von denen Gefahren für andere Güter, Umwelt oder Personen ausgehen können oder deren Beförderung, Aus- oder Einfuhr nach geltendem Recht (solche können auf deutschen, ausländischen internationalen devisenrechtlichen oder anderen Vorschriften beruhen) verboten sind, sind grundsätzlich von der Beförderung ausgeschlossen.

6.2 Des Weiteren sind solche Sendungen vom Transport ausgeschlossen, die gem. Ziffer. 3.3 (Werthaltigkeit über € 5.000,00) nicht vorher angemeldet wurden.

6.3 Bei grenzüberschreitenden Versendungen werden Güter, deren Im- oder Export nach den Richtlinien der jeweiligen Versand-, Transit- oder Zielländer verboten ist oder besondere Genehmigung erfordern, nicht angenommen.

6.4 Das gleiche gilt für Güter, bei denen eine Wertangabe im Sinne von Art. 24 CMR oder die Deklaration eines besonderen Interesses an der Lieferung im Sinne von Art. 26.1 CMR vorgenommen wird.

6.5 Der Firma transmovia obliegt keine Prüfungspflicht hinsichtlich eines Beförderungsausschlusses.

6.6 Die Firma transmovia ist berechtigt, die Übernahme oder Weiterbeförderung zu verweigern, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass das Versandgut von der speditionellen Behandlung gem. Ziffer 6.1 ausgeschlossen ist.

6.7 Die Firma transmovia ist berechtigt, vom Transport ausgeschlossene, jedoch übernommene Güter, sofern es die Sachlage rechtfertigt unter Benachrichtigung des Auftraggebers zu verwerten oder zur Abwendung von Gefahren zu vernichten.

6.8 Übergibt ein Auftraggeber dennoch Güter, die nach Ziffer 6.1 dieser Bedingungen von der speditionellen Behandlung ausgeschlossen sind, so haftet er für alle etwa eintretenden Folgen.

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Beschreibung des Leistungsumfanges

Der Leistungsumfang von transmovia besteht aus folgenden Dienstleistungen:

Die Vermittlung der Beförderung durch Frachtführer bzw. selbständige Transportunternehmen. Die Übernahme, den Umschlag und die Zustellung der übergebenen Sendungen erfolgt durch die beauftragten Frachtführer bzw. selbständigen Transportunternehmen. Die Bereitstellung und der Zugang zur transmovia Transport- und Frachtenbörse, sowie der Zugang zum Auftraggeber und Fahrerportal.

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Leistungsentgelt

8.1 Der Zugang zur Website, zur transmovia Transport- und Frachtenbörse, sowie zum Auftraggeber- und Fahrerportal ist kostenfrei.

8.2 Die Speditionsentgelte pro Auftrag berechnen sich nach unseren jeweils gültigen Tarifen oder Sonderofferten, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und eventuellen Zusatzkosten. Eventuelle Nebenkosten, wie z.B. fuel surcharge (Treibstoffzuschlag) Mautkosten, Securityzuschlag oder Handlingkosten (z.B. DDP Kosten), werden nach dem Aufkommen berechnet. Dies bezieht sich ebenfalls auf Sonderleistungen, wie z.B. Sonderabholungen oder Sonderzustellung oder sonstige Sonderserviceleistungen.

8.3 Im Hinblick auf Sendungen, deren Annahme vom Empfänger verweigert oder aus sonstigen, vom Empfänger zu vertretenden Gründen, nicht angenommen wird, wie z.B. unvollständige Auftragsübermittlung, unfreie Versendung, Fehladressierung, ungenügende Verpackung, Verzollung, Zwischenlagerung, Rücksendungen, Wartezeit, Umverfügungen, zweite Anfahrt und nicht automatisch sortierfähiges Gut, erfolgt die Rücksendung der Ware zu den jeweils gültigen Tarifen, die für die Rücksendung der Ware anfallen. Diese sind höher als die ursprünglichen Kosten, da es sich um Rücklieferungen (zum Teil aus dem Ausland) handelt. Die Kosten für die Rücksendung trägt der Auftraggeber der ursprünglichen Sendung. Kosten, die durch Umverfügung oder Lagerung entstehen, trägt ebenfalls der Auftraggeber. Ist der Empfänger länger als 5 Werktage nicht annahmebereit, so wird die Ware auf Kosten des Auftraggebers zurückgeschickt.

8.4 Entstehen bei Sonderfahrten bzw. Direktfahrten Kosten, resultierend aus Autobahngebühren, Maut-, Fähr- und Tunnelgebühren oder ähnlichen Kosten, so werden diese dem Auftraggeber belegtreu in Rechnung gestellt, wenn nicht etwas Anderes vorher vereinbart wurde.

8.5 Sind Speditionsentgelte, Kosten oder Aufwendungen von einem ausländischen Empfänger zu zahlen oder wurden sie von ihm verursacht, so hat der inländische Auftraggeber der Firma transmovia die Aufwendungen zu ersetzen, die nicht auf erste Anforderung durch den ausländischen Empfänger beglichen werden.

8.6 Die Abrechnung des Auftrages und der Sendung erfolgt nach Fix- und Kilometerpreis, welcher bei der Auftragserteilung ermittelt wurde. In Sonderfällen kann auch eine Volumengewichtsregelung zum Tragen kommen (dies ist vom jeweiligen Dienstleister bzw. der Luftfrachtgesellschaft abhängig).

8.7 In den Transportkosten sind Zölle, Steuern und eventuell anfallende sonstige Abgaben, wie routen-/tourenspezifische Nebenkosten oder Zuschläge (wie Kosten für Fähren, Tunnel, Brücken) nicht enthalten.

8.8 Standzeiten: Wartet der Frachtführer aus Gründen, die nicht seinem Risikobereich zuzurechnen sind, über die Lade- oder Entladezeit hinaus, so hat er Anspruch auf eine angemessene Vergütung (Standgeld).

Als angemessen gelten für:
Fahrzeuge mit 3,5 Tonnen zul. GGt (max. 8 Pal. Pl.) je 30 Min. f. Be- und Entladen

Fahrzeuge mit 7,5 – 12 Tonnen zGG (max. 18 Pal. Pl.) je 60 Min. f. Be- und Entladen

Standzeiten darüber hinaus sind wie folgt zu vergüten:
Bis 3,5 Tonnen zGG je angefangene Stunde mit 30,00 €, max. 300,00 € pro Tag (Tagessatz)

Bis 7,5-/12 Tonnen zGG je angefangene Stunde mit 40,00 €, max. 400,00 € pro Tag (Tagessatz)

8.9 Stornierung: Mit der Auftragserteilung bei transmovia (Kurier/Express laden innerhalb von 120 Min. in ganz Europa) werden verfügbare Transport-Kapazitäten sofort fix gebucht. Der beauftragte Frachtführer begibt sich, insbesondere bei kurzzeitigen Ladeterminen mit seinem Fahrzeug umgehend zur Ladestelle.

Wird ein online erteilter Auftrag storniert, dann berechnen wir dem Auftraggeber folgende anteilige Kosten:

Bei Ladezeiten beginnend 0 bis 180 Minuten nach Stornierung
= 80 – 100 % der Transport-Kosten
Bei Ladezeiten beginnend 181 bis 480 Minuten nach Stornierung
= 70 % der Transport-Kosten
Bei Ladezeiten beginnend ab 9 bis 24 Stunden nach Stornierung
= 50 – 70 % der Transport-Kosten
Bei Ladezeiten beginnend ab 25 bis 120 Stunden nach Stornierung = 33 % der Transport-Kosten
Bei Ladezeiten beginnend ab > 5 Tagen nach Stornierung
= 15 % der Transport-Kosten

Evtl. bereits geleistete Zahlungen (PayPal, Lastschrift, Vorkasse, Kreditkarte) werden innerhalb von 3 Werktagen abzgl. der Stornokosten zurückvergütet.

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Anmeldung und Kündigung

9.1 Die Anmeldung erfolgt durch Absenden des vollständig ausgefüllten Registrierungsformulars. Mit dem Absenden der Daten durch das Anklicken des entsprechenden Buttons, erklärt der Nutzer (Auftraggeber, Kurier oder Subunternehmer), dass er sich im Vorfeld über Preise, AGB und Nutzungsbedingungen informiert hat.

9.2 Ein Nutzer ist, unter Vorbehalt, jederzeit berechtigt, sich ohne Angabe eines Grundes schriftlich per Post, E-Mail oder Telefon abzumelden. Geleichzeitig besteht die Möglichkeit, innerhalb der Daten und Einstellungen im Nutzer-Account diesen vollständig und eigenhändig zu deaktivieren bzw. zu löschen. Das vorher geschlossene Vertragsverhältnis ist damit beendet.

9.3 Hat ein Nutzer sich für einen entgeltlichen Dienst angemeldet, so kann er spätestens vor dem Buchungszeitraum kündigen. Wird diese Frist nicht eingehalten, so verlängert sich der kostenpflichtige Dienst je nach gewählter Buchungszeit um diese und die Kündigung wird erst zum Ende Folgebuchungszeitraums wirksam. Eine Kündigung ist nur schriftlich, per E-Mail oder Brief möglich und wird von uns schriftlich bestätigt. Damit Ihre Kündigung zugeordnet werden kann sollen der vollständige Name, die hinterlegte E-Mail-Adresse und die Anschrift des Kunden angegeben werden.

9.4 Die Firma transmovia kann den Vertrag nach eigenem Ermessen, mit oder ohne vorherige Ankündigung und ohne Angabe von Gründen, zu jeder Zeit kündigen. Die Firma transmovia behält sich weiterhin das Recht vor, Profile und/oder jeden Inhalt der auf der Website durch oder von dem Nutzer veröffentlicht wurde zu entfernen. Falls transmovia die Registrierung des Nutzers beendet und/oder Profile oder veröffentlichte Inhalte des Nutzers entfernt, besteht für transmovia keine Verpflichtung den Nutzer darüber noch über den Grund der Beendigung oder der Entfernung zu informieren.

9.5 Im Anschluss an jede Beendigung von jedweder individuellen Nutzung der Services von transmovia, behält transmovia sich das Recht vor, eine Information hierüber an andere registrierte Nutzer mit denen transmovia annimmt, dass diese in Kontakt mit dem Nutzer standen, zu versenden. Die Entscheidung von transmovia, die Registrierung des Nutzers zu beenden und/oder weitere Nutzer zu benachrichtigen mit dem transmovia annimmt, dass der Nutzer in Kontakt stand, impliziert nicht bzw. sagt keinesfalls aus, dass transmovia Aussagen über den individuellen Charakter, generelle Reputation oder persönliche Charakteristika trifft.

9.6 Die Nutzer sind verpflichtet, in ihrem Profil und sonstigen Bereichen des Portals keine absichtlichen oder betrügerischen Falschangaben zu machen. Solche Angaben können zivilrechtliche Schritte nach sich ziehen. Die Firma transmovia behält sich darüber hinaus das Recht vor, in einem solchen Fall das bestehende Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufzulösen.

9.7 Wird der Zugang eines Nutzers wegen schuldhaften Vertragsverstoßes gesperrt und/oder das Vertragsverhältnis aufgelöst, hat der Nutzer für die verbleibende Vertragslaufzeit Schadensersatz in Höhe des vereinbarten Entgelts abzüglich der ersparten Aufwendungen zu zahlen. Die Höhe der ersparten Aufwendungen wird pauschal auf 10% des Entgelts angesetzt. Es bleibt beiden Vertragsparteien unbenommen nachzuweisen, dass der Schaden, und/oder die ersparten Aufwendungen tatsächlich höher oder niedriger sind.

9.8 Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden sämtliche Daten des Nutzers von transmovia gelöscht.

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Rechnungs- und Zahlungsbedingungen

10.1 Wird bei der Auftragserteilung keine Sofortzahlungsmethode gewählt (PayPal, Kreditkarte, Lastschrift) sind sämtliche Entgelte und Auslagen sofort rein netto, ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Auftraggeber befindet sich 14 Tage nach Rechnungsdatum automatisch in Verzug.

Sämtliche von der Firma transmovia genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern diese anfällt.

10.2 Im Falle des Verzugs werden Verzugszinsen gem. § 288 BGB geltend gemacht. Bei Verbrauchern beträgt der Verzugszins 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Zwischen Unternehmern/Kaufleuten beträgt der Verzugszins 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

10.3 Ein anfallendes Entgelt ist im Voraus, zum Zeitpunkt der Fälligkeit ohne Abzug an transmovia (nachfolgend auch Anbieter genannt) zu entrichten.

10.4 Bestimmte Zahlungsarten können im Einzelfall von dem Anbieter ausgeschlossen werden.

10.5 Dem Auftraggeber ist nicht gestattet die Dienstleistung durch das Senden von Bargeld oder Schecks zu bezahlen.

10.6 Sollte der Auftraggeber ein Online-Zahlungsverfahren wählen, ermächtigt der Auftraggeber den Anbieter dadurch, die fälligen Beträge zum Zeitpunkt der Bestellung einzuziehen.

10.7 Sollte der Anbieter die Bezahlung per Vorkasse anbieten und der Auftraggeber diese Zahlungsart wählen, hat der Auftraggeber den Rechnungsbetrag innerhalb von fünf Kalendertagen nach Eingang der Bestellung, auf das Konto des Anbieters zu überweisen.

10.8 Sollte der Anbieter die Bezahlung per Kreditkarte anbieten und der Auftraggeber diese Zahlungsart wählen, ermächtigt dieser den Anbieter ausdrücklich dazu, die fälligen Beträge einzuziehen.

10.9 Sollte der Anbieter die Bezahlung per Lastschrift anbieten und der Auftraggeber diese Zahlungsart wählen, erteilt der Auftraggeber dem Anbieter ein SEPA Basismandat. Sollte es bei der Zahlung per Lastschrift zu einer Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Kontodeckung oder aufgrund falsch übermittelter Daten der Bankverbindung kommen, so hat der Auftraggeber dafür die Kosten zu tragen.

10.10 Sollte der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug kommen, so behält sich der Anbieter die Geltendmachung des Verzugsschadens vor.

10.11 Die Abwicklung kann über folgende Zahlungsmittel erfolgen:

  • PayPal
  • Kreditkarte (stripe – Online Payment)
  • per Rechnung (Bonität vorausgesetzt)
  • Lastschrift:

Im Falle einer vom Auftraggeber zu vertretenden Rücklastschrift erhebt die transmovia – Markus Scherreik einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 5 € (fünf Euro). Der Auftraggeber kann nachweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend auch für Zahlungen des Kaufpreises von Dienstleistungen, die von Drittanbietern erbracht werden.

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Widerrufsbelehrung

Ist der Auftraggeber ein Verbraucher, so hat er ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:

11.1 Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist für Dienstleistungen beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:

transmovia – Markus Scherreik
Friedrichstr. 123
10117 Berlin
Deutschland

Telefon: +49 (0) 30 120 89 540
Telefax: +49 (0) 30 814 52 688

E-Mail: office@transmovia.com

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular auf unserer Internetseite verwenden oder uns eine andere eindeutige Erklärung übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden und Sie die Waren über unser Online-Rücksendezentrum innerhalb der unten definierten Frist zurückgesendet haben.

Für zusätzliche Informationen hinsichtlich der Reichweite, des Inhalts und Erläuterungen zur Ausübung wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice.

11.2 Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

11.3 Ausnahmen vom Widerrufsrecht
Das Widerrufsrecht besteht nicht bzw. erlischt bei Dienstleistungen, wenn transmovia diese vollständig erbracht hat und der Auftraggeber vor der Bestellung zur Kenntnis genommen und ausdrücklich zugestimmt hat, dass die Firma transmovia mit der Erbringung der Dienstleistung beginnen kann und der Auftraggeber sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.

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Haftungsbegrenzung

Allgemeiner Hinweis: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten Haftungsbeschränkungen. Hierauf wird ausdrücklich hingewiesen.

12.1 Die Firma transmovia haftet für Schäden, die zwischen der Übernahme und Ablieferung der Sendung eingetreten sind nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften bzgl. Haftung, Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüssen der jeweiligen ausführenden Transportunternehmen

12.2 Die Firma transmovia arbeitet in Deutschland – sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, nach den Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp). Die ADSp enthalten Haftungsbeschränkungen Ziff. 23 ADSp beschränkt die gesetzliche Haftung für Güterschäden nach § 431 HGB für Schäden in speditionellem Gewahrsam auf 5 Euro/kg; bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung auf 2 SZR/kg sowie ferner je Schadenfall bzw. Schadenereignis auf 1 Million bzw. 2 Millionen Euro oder 2 SZR/kg, je nachdem welcher Betrag höher ist. : Ergänzend wird vereinbart, dass Ziffer 27 ADSp weder die Haftung des Spediteurs noch die Zurechnung des Verschuldens von Leuten oder sonstigen Dritten abweichend von gesetzlichen Vorschriften wie Art. 25 MÜ, Art. 36 CIM, Art. 21 SMNI, § 660 zugunsten des Auftraggebers erweitern.

12.3 Im grenzüberschreitenden Verkehr innerhalb Europas gelten die Vorschriften über die Haftung der CMR (Bestimmungen des Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr).

12.4 Im internationalen Luftfrachtverkehr/Expressservice haftet transmovia weder dem Grunde noch der Höhe nach weitgehender als der Luftfrachtführer gegenüber seinem Vertragspartner. Im Einzelfall kann es aufgrund der geltenden Haftungsbeschränkungen zu „Unterdeckungen“ bei Verlust oder Beschädigung der Güter/Waren kommen. Hierauf wird ausdrücklich hingewiesen.

12.5 Neben den gesetzlichen normierten Fällen ist die Haftung für Verlust oder Beschädigung von Sendungen ausgeschlossen, soweit diese einem Beförderungsausschluss gemäß den Ziffern 6. unterliegen.

12.6 Der Auftraggeber haftet neben den gesetzlich geregelten Fällen vollumfänglich bei eigenem Verschulden oder Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen für alle Aufwendungen, Kosten oder Schäden, die durch den Versand von gem. Ziff. 6.1 ausgeschlossenen Sendungen an Sach- oder Transportmittel der Firma transmovia und an anderen der Firma transmovia übergebenen Sendungen entstehen sowie für alle Personenschäden und sonstige Kosten.

12.7 Für den Verlust und die Beschädigung von Briefen und briefähnlichen Sendungen übernimmt die Firma transmovia die Haftung nur insoweit, als ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.

12.8 transmovia übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt und die Richtigkeit der Angaben in den Anmelde- und Profildaten der Auftraggeber sowie weiteren von den Auftraggebern generierten Inhalten.

12.9 In Bezug auf die gesuchte oder angebotene Dienstleistung kommt der Vertrag ausschließlich zwischen den jeweilig beteiligten Auftraggebern zustande. Daher haftet transmovia nicht für Leistungen der teilnehmenden Auftraggeber. Entsprechend sind alle Angelegenheiten bzgl. der Beziehung zwischen den Auftraggebern einschließlich, und ohne Ausnahme, der Dienstleistungen die ein Suchender erhalten hat oder Zahlungen die an Auftraggeber fällig sind, direkt an die jeweilige Partei zu richten. transmovia kann hierfür nicht verantwortlich gemacht werden und widerspricht hiermit ausdrücklich allen etwaigen Haftungsansprüchen welcher Art auch immer einschließlich Forderungen, Leistungen, direkte oder indirekte Beschädigungen jeder Art, bewusst oder unbewusst, vermutet oder unvermutet, offengelegt oder nicht, in welcher Art auch immer im Zusammenhang mit den genannten Angelegenheiten.

12.10 Für sonstige Schäden, soweit sie nicht auf der Verletzung von Kardinalpflichten (solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf) beruhen, haftet transmovia nur, wenn sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von transmovia oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von transmovia beruhen.

12.11 Die Schadensersatzansprüche sind, auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Sie betragen im Falle des Verzuges höchstens 5% des Auftragswertes.

12.12 Schadenersatzansprüche verjähren nach 1 Jahr; im Übrigen nach 3 Jahren, wobei die Verjährung mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von dem Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt (§ 199 Abs.1 BGB).

12.13 Der Anbieter behält sich das Recht vor, den Inhalt eines von einem Nutzer verfassten Textes sowie hochgeladener Dateien auf die Einhaltung von Gesetz und Recht hin zu überprüfen und, wenn nötig, ganz oder teilweise zu löschen.

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Haftungsausschluss

13.1 Die Firma transmovia übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Krieg, kriegerische Ereignisse, Wegnahme von hoher Hand oder höherer Gewalt hervorgerufen wurden.

13.2 Die Firma transmovia übernimmt keine Haftung für Sendungen in Krisengebiete, sofern der Auftraggeber darauf hingewiesen wurde, dass dieses Land als Krisengebiet einzustufen ist.

13.3 Die Firma transmovia übernimmt keine Haftung für Schäden an flächigem Glas oder Marmor, sofern dieses Transportgut nicht in stabilen Kisten verpackt ist, die nicht verwinden können.

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Versicherung

14.1 Dem Auftraggeber/Versender obliegt der Abschluss einer ausreichenden Transportversicherung gegen Verlust/Beschädigung etc. (siehe Punkt 9.4)

14.2 Eine Versicherung über die Haftungsgrenzen (Ziff. 9) hinaus ist im Rahmen einer Schadensversicherung möglich, sofern der Auftraggeber der Firma transmovia den höheren Wert der Sendung rechtzeitig, schriftlich mitteilt und die Firma transmovia beauftragt, zusätzlich eine weitergehende Transportversicherung bzw. weitergehenden Transportversicherungsschutz über den Versicherer der Firma transmovia abzuschließen. Die Kosten bzw. Versicherungsprämie dieser zusätzlichen Versicherung trägt der Auftraggeber.

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Haftungsansprüche und Verjährung

15.1 Haftungsansprüche erlöschen, wenn sie nicht bei Übergabe, sofern der Schaden äußerlich erkennbar ist, oder innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung der Sendung schriftlich geltend gemacht werden.

15.2 Geltend gemachte Haftungsansprüche verjähren nach einem Jahr, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach drei Jahren.

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Bestimmung für die Zollabfertigung

Der Versender bzw. Auftraggeber hat alle zur Zollabfertigung erforderlichen Dokumente beizubringen. Mit der Vorlage der erforderlichen Dokumente bestätigt der Versender bzw. Auftraggeber, dass alle Erklärungen, Export- und Importinformationen wahrheitsgetreu und richtig sind. Der Versender bzw. Auftraggeber ist sich bewusst, dass unrichtige oder mit betrügerischer Absicht abgegebene Erklärungen zivil- und strafrechtliche Konsequenzen, einschließlich Beschlagnahme und Verkauf der Ware haben können. Mit der Übergabe der Sendung an den Kurier wird die Firma transmovia oder der Kurier, soweit dies zulässig ist, als Zollagenten mit der Zollabfertigung beauftragt.

Die Firma transmovia wird als nomineller Empfänger zum Zwecke der Beauftragung eines Zollmaklers zur Abwicklung der Zollformalitäten eingesetzt. Zollstrafen, Lagergebühren und sonstige Kosten, die durch Handlungen der Zollbehörden oder aufgrund der Nichtvorlage der erforderlichen Ausfuhrdokumente, Lizenzen oder Erlaubnisbescheinigungen seitens des Versenders bzw. Auftraggebers oder des Empfängers entstehen, werden dem Empfänger gemeinsam mit gegebenenfalls erhobenen Zollgebühren und Steuern in Rechnung gestellt. Falls der Empfänger seiner Zahlungspflicht nicht sofort nachkommt, ist der Versender bzw. der Auftraggeber zur Zahlung verpflichtet. Für Routinezollabfertigungen oder besondere Zollabfertigungen werden Tarifzuschläge gemäß Preisliste der Firma transmovia oder gemäß gesonderter Vereinbarung im Einzelfall erhoben. Sollten keine Regelungen getroffen worden sein, so gelten die üblichen Zollabfertigungsgebühren als vereinbart.

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Datenschutz

17.1 Zur Sicherstellung der Transportleistung ist die Firma transmovia berechtigt, die im Zusammenhang mit der Beförderung anfallenden personenbezogenen Daten zu speichern und zu verarbeiten. Die Datenverarbeitung kann insbesondere auch im Hinblick auf weitere Leistungen und Angebote, die die Firma transmovia erbringt, vorgenommen werden. Soweit notwendig, ist die Firma transmovia berechtigt, Daten auch an staatliche Stellen, insbesondere Zollstellen bzw. Zollbehörden weiterzuleiten. Der Versender bzw. Auftraggeber erklärt sich mit der Datenerfassung und –Verarbeitung sowie Übermittlung einverstanden.

17.2 Wir weisen darauf hin, dass die Übertragung von Daten im Internet (z. B. per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Demnach kann ein fehlerfreier und störungsfreier Schutz der Daten Dritter nicht vollständig gewährleistet werden. Diesbezüglich ist unsere Haftung ausgeschlossen.

17.3 Dritte sind nur dann dazu berechtigt, Kontaktdaten für keine Aktivitäten zu nutzen, sofern der Anbieter von den betroffenen Personen vorher eine schriftliche Einwilligung eingeholt hat.

17.4 Sie haben jederzeit das Recht, von transmovia über den Sie betreffenden Datenbestand vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erhalten.

17.5 Des Weiteren besteht ein Recht auf Berichtigung/Löschung von Daten/Einschränkung der Verarbeitung für den Nutzer.

17.6 Weitere Angaben zum Datenschutz sind in der separaten Datenschutzerklärung auf unserer Website zu finden.

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Cookies

18.1 Zur Anzeige des Produktangebotes kann es vorkommen, dass wir Cookies einsetzen. Bei Cookies handelt es sich um kleine Textdateien, die lokal im Zwischenspeicher des Internet-Browsers des Seitenbesuchers gespeichert werden.

18.2 Zahlreiche Internetseiten und Server verwenden Cookies. Viele Cookies enthalten eine sogenannte Cookie-ID. Eine Cookie-ID ist eine eindeutige Kennung des Cookies. Sie besteht aus einer Zeichenfolge, durch welche Internetseiten und Server dem konkreten Internetbrowser zugeordnet werden können, in dem das Cookie gespeichert wurde. Dies ermöglicht es den besuchten Internetseiten und Servern, den individuellen Browser der betroffenen Person von anderen Internetbrowsern, die andere Cookies enthalten, zu unterscheiden. Ein bestimmter Internetbrowser kann über die eindeutige Cookie-ID wiedererkannt und identifiziert werden.

18.3 Durch den Einsatz von Cookies kann den Nutzern dieser Internetseite nutzerfreundlichere Services bereitstellen, die ohne die Cookie-Setzung nicht möglich wären.

18.4 Wir weisen Sie darauf hin, dass einige dieser Cookies von unserem Server auf Ihr Computersystem überspielt werden, wobei es sich dabei meist um so genannte sitzungsbezogene Cookies handelt. Sitzungsbezogene Cookies zeichnen sich dadurch aus, dass diese automatisch nach Ende der Browser-Sitzung wieder von Ihrer Festplatte gelöscht werden. Andere Cookies verbleiben auf Ihrem Computersystem und ermöglichen es uns, Ihr Computersystem bei Ihrem nächsten Besuch wieder zu erkennen (sog. dauerhafte Cookies).

18.5 Sie können der Speicherung von Cookies widersprechen, hierzu steht Ihnen ein Banner zu Verfügung dem Sie widersprechen/annehmen können.

18.6 Selbstverständlich können Sie Ihren Browser so einstellen, dass keine Cookies auf der Festplatte abgelegt werden bzw. bereits abgelegte Cookies wieder gelöscht werden. Die Anweisungen bezüglich der Verhinderung sowie Löschung von Cookies können Sie der Hilfefunktion Ihres Browsers oder Softwareherstellers entnehmen.

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Aufrechnung / Zurückhaltungsrecht

Der Versender bzw. Auftraggeber ist nicht berechtigt, gegen Ansprüche der Firma transmovia aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, es sei denn, es handelt sich um Ansprüche, die bereits rechtskräftig festgestellt oder von der Firma transmovia als berechtigt anerkannt wurden.

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Schriftform

Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

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Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Bestimmungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

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Gerichtsstand / Anwendbares Recht

Der Vermittlungsauftrag, die vermittelten Transportaufträge, Aufträge der Mehrwertlogistik sowie erteilte Dienstleistungsaufträge unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, die aus dieser Vereinbarung oder im Zusammenhang damit entstehen, ist für alle Beteiligten der Sitz der Firma transmovia, sofern dem keine zwingenden Vorschriften entgegenstehen. Gerichtsstand ist das jeweils für Krailling zuständige Gericht.

Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen deutschem Recht.

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Schlussbestimmungen

23.1 Vertragssprache ist deutsch.

23.2 Wir behalten uns das Recht vor, Änderungen an unserer Webseite, Regelwerken, Bedingungen einschließlich dieser AGB jederzeit vorzunehmen. Auf Ihren Auftrag finden jeweils die Lieferbedingungen, Vertragsbedingungen und AGB Anwendung, die zu dem Zeitpunkt Ihres Auftrages in Kraft sind, es sei denn eine Änderung an diesen Bedingungen ist gesetzlich oder auf behördliche Anordnung erforderlich (in diesem Fall finden sie auch auf Aufträgen Anwendung, die Sie zuvor getätigt haben).

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